Was ist ein Mietwertgutachten?

Bei einem Mietwertgutachten handelt es sich um eine begründete Herleitung des Mietwertes (erzielbarer Mietertrag) einer zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzten Einheit. Diese Darstellung muss in ihrer fachlichen Ausführung so plausibel sein, dass sich beispielsweise ein Gerichtsprozess daran orientieren kann.

Wann benötige ich ein Mietwertgutachten?

Ein solches Gutachten wird für folgende Zwecke benötigt:

  • Mieterhöhungsverfahren im Wohn- und Gewerbebereich
  • Mietpreisverhandlungen
  • Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Das heißt …

In Großstädten besteht in der Regel ein entsprechender Mietspiegel – eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Der Mietspiegel ermöglicht eine gute und nachvollziehbare Herleitung des aktuellen Mietniveaus.
In ländlichen Regionen ist die Darstellung von Vergleichsmieten oftmals sehr problematisch, da die Datenlage nicht ausreichend ist. Um eine Mieterhöhungsabsicht oder Mietpreisverhandlung führen zu können, benötigt man von einem qualifizierten Sachverständigen ein Mietwertgutachten.

Sprechen Sie uns an!

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und unterstützen Sie gerne zeitnah bei Ihrem Anliegen.