In Großstädten besteht in der Regel ein entsprechender Mietspiegel – eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB. Der Mietspiegel ermöglicht eine gute und nachvollziehbare Herleitung des aktuellen Mietniveaus.
In ländlichen Regionen ist die Darstellung von Vergleichsmieten oftmals sehr problematisch, da die Datenlage nicht ausreichend ist. Um eine Mieterhöhungsabsicht oder Mietpreisverhandlung führen zu können, benötigt man von einem qualifizierten Sachverständigen ein Mietwertgutachten.